Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlage
druckshop.ch ist eine Marke der Druckerei AG Suhr, 5034 Suhr, nachstehend DAGS genannt.
Suhr, im Juli 2013
1.
Allgemeines - Geltung der Bedingungen

Die DAGS schliesst Verträge ausschliesslich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien in der zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültigen Fassung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die DAGS nicht an, es sei denn, sie wurden von der DAGS vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Die AGB der DAGS gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von deren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
2.
Angebot und Vertragsschluss

Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde der DAGS ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung der DAGS per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.
Wird vom Kunden eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande. Soweit der Besteller lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und die DAGS den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich.
Die DAGS behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge ausserordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten rechts- oder sittenwidrige Inhalte gemäss schweizerischem Recht ergeben oder ein anderer triftiger Grund vorliegt. Die DAGS ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden selbst auszuführen, sondern kann die Bestellungen durch Dritte (Subunternehmen) ausführen lassen.
3.
Preise und Rechnungslegung

Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise beinhalten Verpackung, Fracht, Porto und die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet.
Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
4.
Erfüllungszeit (Lieferzeit)

Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von der DAGS ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein.
Die Lieferzeit beginnt nach Versendung der Auftragsbestätigung - bzw. im Kreditgeschäft nach Zahlungseingang bei der DAGS - an dem Werktag, an dem bis 08.00 Uhr alle für die Produktion notwendigen Daten bzw. Vorlagen bei der DAGS eingegangen sind. Hat der Kunde als Zahlungsart Vorauskasse (Kreditgeschäft) gewählt, so wird der Auftrag erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Der Beginn der Lieferzeit verschiebt sich entsprechend. Die Lieferzeit ist in Werktagen angegeben. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Sofern keine Vorleistungspflicht von der DAGS vereinbart worden ist, besteht für die DAGS vor Eingang der Zahlung jedoch in keinem Falle eine Lieferverpflichtung.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware beim Kunden eintrifft. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus.
Wird der vereinbarte Liefertermin durch die DAGS nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin die Erfüllung verlangen.
Die DAGS haftet in keinem Falle für allfälligen Verspätungsschaden oder für ein allfälliges Erfüllungsinteresse des Kunden, es sei denn, die DAGS habe den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der DAGS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) und ausserhalb des Willens der DAGS liegen sowie nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichen Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten der DAGS oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die DAGS auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die DAGS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird die DAGS von der Leistungspflicht frei. Die DAGS hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.
5.
Erfüllungsort

druckshop.ch liefert ausschliesslich in der Schweiz. Die Verpackungs- und Versand-/Transportkosten sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden auf der Rechnung nach Aufwand offen ausgewiesen.
6.
Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit deren Übergabe (Ablieferung) auf den Kunden über. Die Übergabe (Ablieferung) gilt als in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Ware nach erfolgter Herstellung im Werk der DAGS zur Abholung oder zum Versand bereitgestellt ist. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der DAGS geschieht, da auch durch diese kulante Zusatzleistung keine Bringschuld der DAGS begründet wird. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die DAGS nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die DAGS gegen versicherbare Schäden versichert.
7.
Druckdaten, Prüfungspflicht

Die DAGS führt alle Druckaufträge ausschliesslich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschliesslich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die DAGS sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch die DAGS erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von der DAGS verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von der DAGS. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Werden Druckdaten nicht im richtigen Farbmodus übermittelt, so kann die DAGS die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäss zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschliesslich beim Kunden.
8.
Beanstandungen

Die Ware ist sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt bei der DAGS anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an.
Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei der DAGS gedruckt wurde. Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge.
9.
Gewährleistung

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat die DAGS – nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt die DAGS eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Die DAGS haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware, es sei denn, es liegt ein derartig schwerwiegender Mangel vor, der eine Annahme der gesamten Ware unzumutbar macht. Die Unzumutbarkeit ist durch den Kunden nachzuweisen.
Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt im Sinne von Art. 210 OR zwei Jahre.
10.
Haftung

Die DAGS haftet nur für Schäden, die am Liefergegenstand (direkte Schäden) entstanden sind. Die DAGS haftet jedoch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (indirekte Schäden); insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. In jedem Fall trifft die DAGS nur eine Haftung für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
Soweit die Haftung der DAGS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.
Eigentum, Archivierung, Urheberrecht

Die von der DAGS hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum.
Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus bei der DAGS aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt. Die Erzeugnisse werden ausschliesslich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten von der DAGS erstellt. Die DAGS hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Schweiz verstossen. Wird die DAGS mit Ansprüchen von Dritten infolge einer Rechtsverletzung (insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen) im Zusammenhang mit der Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten konfrontiert, so verpflichtet sich der Kunde, die DAGS im internen Verhältnis vollumfänglich schadlos zu halten.
12.
Eigentumsvorbehalt

Die DAGS behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache vor der vollständigen Bezahlung gegenüber der DAGS im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Kunde verpflichtet sich für diesen Fall bereits mit Wirkung des Vertragsschlusses mit der DAGS, dieser alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschliesslich MwSt.) abzutreten, die ihm aus der entsprechenden Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer erwachsen. Die DAGS verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Begehren um Konkurseröffnung gegenüber dem Kunden gestellt ist oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die DAGS verlangen, dass der Besteller (Kunde) die vorliegende Abtretung auf Verlangen nochmals schriftlich festhält, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Bei Zahlungsverzug des Kunden, ist die DAGS berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat die DAGS ausdrücklich erklärt.
13.
Zahlungsfälligkeit, Verrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
Der Kunde verzichtet auf sein vom dispositiven Gesetzesrecht vorgesehenes Verrechnungsrecht. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der DAGS verrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Verrechnungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

14.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Schweizerische Recht. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das am Geschäftssitz der DAGS zuständige Gericht, sofern nicht die schweizerische Zivilprozessordnung anderweitige Gerichtsstände vorsieht. Sollte eine oder mehrere der oben genannten Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Revision: 1.00